
Im Rahmen der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 SchUG ist an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) eine Diplomarbeit verpflichtend zu verfassen.
Die Themenfestlegung hat im Einvernehmen zwischen der Betreuerin/dem Betreuer der abschließenden Arbeit und der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sollen Themen für bis zu fünf Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein, wobei die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen dadurch nicht beeinträchtigt werden darf. Damit sollte das Thema nach Möglichkeit so gewählt werden, dass eine klare fachliche Schwerpunktsetzung pro Person erkennbar sein muss.


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